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Was ist eine Bürgschaft beim Kredit?
Eine Kreditbürgschaft ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einer bürgenden Person, den Kreditnehmenden und der Bank. Die bürgende Person sichert dem Gläubiger im Bürgschaftsvertrag (auch Bürgschaftserklärung) zu, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen. Dies gilt, falls die Hauptschuldner/innen die vereinbarten monatlichen Raten nicht mehr zahlen können. Bürgen gehen also ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
Eine Bürgschaft dient dem Kreditinstitut als zusätzliche Absicherung. Sie reduziert das Risiko eines Kreditausfalls für die Bank erheblich. Dadurch steigen die Chancen auf eine Kreditzusage für Personen mit geringerem Einkommen oder mäßiger Bonität deutlich.
Bürgschaft vs. Mitdarlehensnehmerschaft: Wo liegt der Unterschied?
Eine Bürgschaft und das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmenden sind nicht dasselbe. Beide Modelle dienen zwar der Absicherung des Kredits, unterscheiden sich rechtlich jedoch grundlegend.
Zweite/r Kreditnehmer/in: Beide Personen unterschreiben den Kreditvertrag gleichberechtigt. Sie haben in der Regel ein direktes, persönliches Interesse am Kredit, beispielsweise bei der gemeinsamen Anschaffung eines Autos. Beide Schuldner/innen haften von der ersten Rate an gleichermaßen für die Rückzahlung. Ein/e Mitantragsteller/in kann schon bei der ersten Konditionsanfrage involviert werden.
Bürgschaft: Bürgende Personen hingegen sind rechtlich gesehen Drittparteien. Sie haben meist kein persönliches Interesse am Kreditgegenstand und erhalten kein Geld ausgezahlt. Ihre Haftung kommt erst dann ins Spiel, wenn die Kreditnehmenden den Ratenkredit nicht mehr bezahlen.
Kriterium
Bürgschaft
Mitdarlehensnehmer/in
Vertragsrolle
Bürgende Person ist Drittpartei.
Zweite Person ist Vertragspartner/in.
Auszahlung
Bürgende Person erhält kein Geld.
Beide haben Anspruch auf das Geld.
Haftung
Haftung greift erst bei Zahlungsausfall.
Beide haften ab der ersten Rate.
Interesse
Meist kein direktes Eigeninteresse.
Gemeinsames Interesse am Kredit.
Schufa-Eintrag
Eintrag als Bürgschaft.
Eintrag als regulärer Kredit.
Welche Formen der Bürgschaft gibt es?
Bei der Absicherung von Krediten unterscheidet das Gesetz verschiedene Bürgschaftsarten. Für Bürgende ist diese Unterscheidung sehr wichtig, da sie über den Zeitpunkt der Haftung entscheidet.
Wann ist eine Kreditbürgschaft sinnvoll?
Eine Bürgschaft kommt meist dann zum Einsatz, wenn die Bonitätsprüfung Schwachstellen aufzeigt. Ohne die zusätzliche Sicherheit der bürgenden Person würde die Bank den Kreditantrag ablehnen.
Eine Kreditbürgschaft eignet sich besonders für junge Kreditnehmende wie Auszubildende oder Studierende. Da das erste eigene Einkommen oft gering ist, verlangen Banken hier standardmäßig eine Absicherung. Meist springen in solchen Fällen die Eltern als Bürgende ein.
Auch für Selbstständige und Freiberufliche kann eine Bürgschaft sinnvoll sein. Wegen schwankender Einnahmen bewerten Banken deren Bonität oft strenger. Eine bürgende Person mit festem Gehalt gleicht dieses Risiko aus.
Ein befristeter Arbeitsvertrag oder die Probezeit sind weitere typische Gründe. Banken fehlt in diesen Situationen die langfristige Planungssicherheit. Eine Bürgschaft fängt das Risiko eines plötzlichen Arbeitsplatzverlustes der Schuldner/innen ab.
Wer kann Bürge oder Bürgin werden?
Bürgen müssen sehr hohe Anforderungen erfüllen, da die Bank im Ernstfall die gesamte Kreditsumme von ihnen zurückfordern darf. Der Kreditgeber prüft die bürgende Person daher genauso gründlich wie die Kreditnehmenden selbst.
Die bürgende Person muss über eine hervorragende Bonität verfügen. Dazu gehört eine makellose Schufa-Auskunft ohne negative Einträge.
Zudem ist ein stabiles, pfändbares Einkommen aus einer ungekündigten und unbefristeten Anstellung erforderlich.
Ein Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto sind ebenfalls Pflicht. Nur so kann die Bank im Ernstfall rechtliche Schritte im Inland einleiten.
Minderjährige Personen sind grundsätzlich von einer Bürgschaft ausgeschlossen.
Welche Risiken tragen Bürgende?
Viele Menschen unterschreiben eine Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit, ohne sich der weitreichenden Konsequenzen bewusst zu sein. Die Risiken sind jedoch enorm und können die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Existenzbedrohende Haftung: Kommt es zum Zahlungsfall, haften Bürgende mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Dies umfasst nicht nur das aktuelle Sparguthaben, sondern auch künftiges Einkommen, Wertpapiere oder Immobilien. Im schlimmsten Fall führt die Bürgschaft zur eigenen Privatinsolvenz.
Belastung der eigenen Schufa: Eine übernommene Bürgschaft wird in der eigenen Schufa-Akte vermerkt. Sie verringert den eigenen finanziellen Spielraum erheblich. Möchten Bürgende während der Laufzeit selbst einen Kredit aufnehmen, kann die Bank die Anfrage wegen der bestehenden Bürgschaft ablehnen.
Hohes Konfliktpotenzial: Finanzielle Probleme belasten persönliche Beziehungen schwer. Muss die bürgende Person für die Schulden von Verwandten oder Freunden aufkommen, führt dies fast immer zu tiefen emotionalen Konflikten.
Schritt für Schritt zur Kreditbürgschaft
Ein Darlehen mit Bürgschaft erfordert von allen Beteiligten eine sorgfältige Vorbereitung.
Tipps für Bürgende: So minimieren Sie Ihr Risiko
Falls Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten, sollten Sie Ihr persönliches Risiko vertraglich so weit wie möglich eingrenzen.
Häufige Fehler bei einer Kreditbürgschaft
Bei einer Bürgschaft können kleine Fehler weitreichende finanzielle Folgen haben. Achten Sie darauf, diese typischen Stolperfallen konsequent zu umgehen.
Unterschreiben Sie eine Bürgschaft niemals unter emotionalem Druck. Ein schlechtes Gewissen oder familiäre Verpflichtungen sind keine guten Ratgeber bei finanziellen Entscheidungen. Bleiben Sie stets sachlich und prüfen Sie Ihre eigene finanzielle Belastbarkeit genau.
Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Absprachen zwischen Ihnen und den Schuldner/innen. Versprechen wie „Ich zahle das auf jeden Fall pünktlich zurück“ haben vor Gericht keinen Bestand. Im Ernstfall zählt nur, was schriftlich festgehalten ist.
Vergessen Sie nicht, den Kreditvertrag zur Hauptschuld genau zu prüfen. Als Bürge oder Bürgin müssen Sie die genauen Konditionen, die Laufzeit und die Höhe der monatlichen Raten kennen, um Ihr eigenes Risiko realistisch einschätzen zu können.
Welche Alternativen zur Bürgschaft gibt es?
Aufgrund der enormen Risiken für bürgende Personen sollten Sie prüfen, ob sich der Kredit auch auf andere Weise realisieren lässt.
Zweite/r Kreditnehmer/in: Ein zweiter Kreditnehmender kann für die Bank einen ähnlichen Effekt haben wie eine Bürgschaft. Weil beide Personen den Kreditvertrag unterschreiben und somit gleichberechtigt über den Kreditbetrag verfügen dürfen, ist diese Lösung meist partnerschaftlicher und fairer.
Zusätzliche Sachsicherheiten: Statt einer persönlichen Haftung können Sie der Bank materielle Sicherheiten anbieten. Dazu zählen beispielsweise die Verpfändung von Sparguthaben, Wertpapierdepots oder die Eintragung einer Grundschuld auf eine eigene Immobilie. Bei einem Autokredit dient meist der Fahrzeugbrief als Sicherheit.
Kreditkonditionen anpassen: Oft reicht es bereits aus, die Kreditsumme zu reduzieren oder die Laufzeit zu verlängern. Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Rate. Dadurch verbessern sich die Chancen, dass die Bonität der Kreditnehmenden für eine Zusage ohne Bürgschaft ausreicht.
Fazit
Eine Bürgschaft beim Kredit bietet die Chance, Finanzierungen trotz unzureichender Bonität zu realisieren. Sie erfordert jedoch ein hohes Maß an Vertrauen, da Bürgende im Ernstfall mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. In der Praxis verlangen Banken meist eine selbstschuldnerische Bürgschaft mit sofortiger Haftung.
Wer dieses Risiko eingehen möchte, sollte die Bürgschaft unbedingt auf einen Höchstbetrag begrenzen und schriftliche Informationsrechte vereinbaren. Prüfen Sie vorab auch Alternativen wie einen zweiten Kreditnehmenden oder Sachsicherheiten. Eine Bürgschaft sollte niemals unter emotionalem Druck, sondern nur nach gründlicher finanzieller Abwägung unterschrieben werden.
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