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Steuerschuld

Umschuldung Steuerschulden

Steuerschulden entstehen dann, wenn den entstandenen Forderungen seitens des Finanzamts durch den Schuldner nicht nachgekommen wird. Dies ist der Fall, wenn ein Selbstständiger seine Umsatzsteuer für die Lieferung von Leistungen nicht fristgerecht an das Finanzamt abführt.

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Tipps bei Steuerschulden

Folgende Möglichkeiten bieten sich Ihnen, die Steuerschuld zu begleichen. Wenn Sie aufgrund von Steuerschulden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, führt der erste Weg zum Finanzamt. Hier können Sie darum bitten, die entstandene Steuerschuld in Raten abzuzahlen. Diesem Wunsch wird in der Regel entsprochen. Das wichtigste ist, dass bei einer vereinbarten Ratenzahlung, diese dann auch unbedingt eingehalten wird, denn das Finanzamt ist nicht verpflichtet auf solche Angebote einzugehen. Zur Stundung von Steuerschulden gibt es auch Vordrucke beim jeweiligen Finanzamt, oder im Internet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich per Umschuldung von den Steuerschulden zu befreien.

Wie verhalten bei der Umschuldung von Steuerschulden?

Zu beachten ist, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung nur gewährt, wenn das Geld nicht auf eine andere Art und Weise, wie zum Beispiel einen Kredit, besorgt werden kann. So kann es ratsam sein, einen Kredit aufzunehmen, um somit die bestehenden Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt zu tilgen, und einer möglichen Vollstreckung und Pfändung zu entgehen. Bei einer Umschuldung von Steuerschulden durch die Aufnahme eines Kredits heißt es, wie überall auch, sorgfältig Angebote vergleichen.

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