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Mietkaution berechnen

Mietet man eine Wohnung an, so muss man fast immer einen bestimmten Betrag als Kaution an den Vermieter übergeben. Um die Höhe der Mietkaution berechnen zu können, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die wichtigste Größe ist dabei die Höhe der Kaltmiete selbst, da die Kautionssumme nicht höher sein darf als drei Kaltmieten.
Die Mietkaution wird vom Vermieter gefordert, damit er, falls der Mieter mit Zahlungen in Rückstand kommt, notwendige Reparaturen nicht leistet oder Nebenkostennachforderungen nicht zahlt, die Kosten nicht vollkommen selbstständig tragen muss. Der Vermieter kann ausstehende Zahlungen aus der Kautionssumme begleichen und vom Mieter verlangen, die Summe wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Wenn Vermieter die Mietkaution berechnen, dann muss nicht immer die Höhe von drei Kaltmieten herauskommen. Die Summe kann auch darunter liegen. In der Praxis setzen aber Vermieter meist aus Sicherheitsgründen die höchstmögliche Summe an.

Die Mietkaution kann vom Mieter in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Das Geld muss vom Vermieter so angelegt werden, dass es vor Insolvenz sicher angelegt ist und verzinst wird. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, müssen aber nicht vor Beendigung des Mietvertrages ausgezahlt werden.
Die Zinsen der Mietkaution berechnen sich nach den Zinssätzen, die bei Spareinlagen mit einer kurzen Kündigungsfrist von drei Monaten üblich sind. Dabei kann der Mieter nicht darauf bestehen, dass der Vermieter die Bank mit dem höchsten Zinssatz auswählt. Die Kaution wird meist auf Grundlage der Kaltmiete zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses berechnet. Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden, kann der Vermieter die Kautionssumme auch nach Mieterhöhungen anpassen lassen.

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