Basel III
Auswirkungen von Basel III
Das Reformpaket Basel III ist die Erweiterung des Bankregulierungswerkes Basel II, welches durch den Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich entworfen wurde. Als Reaktion auf die ab 2007 stattgefundene Wirtschaftskrise sollte die Finanzwelt mit diesem Paket stabiler gemacht und besser abgesichert werden. Dadurch gelten ab 2013 u.a. stille Einlagen der Banken nicht mehr als hartes Kernkapital. Die Kernkapitalquote beschreibt dabei das Verhältnis von Eigenkapital des Finanzunternehmens zu den risikobehafteten Geschäften, wie beispielsweise getätigte Geldanlagen oder gewährte Kredite. In Zeiten einer Krise fängt das Kernkapital Ausfälle oder Wertverluste ab. Im Regelwerk von Basel III beträgt die Kernkapitalquote sieben Prozent. Darüber hinaus wird ein weiches Kernkapital von 1,5 Prozent, sowie Ergänzungskapital von zwei Prozent verlangt. Auch andere Stabilitäts-Kennzahlen wurden hinsichtlich ihrer Mindestanforderungen erhöht. Grundlegende Prinzipien zum Liquiditätsmanagement wurden durch den Basler Ausschuss erlassen. Spätestens ab 2013 wird Basel III in europäische Richtlinien im Sinn einer Rückversicherung der Regierungsinstanzen umgesetzt.
