Arbeitgeberdarlehen
Nicht immer muss ein Darlehen von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut vergeben werden. Es gibt hier noch zahlreiche andere Möglichkeiten. Ein Arbeitgeberdarlehen oder auch Mitarbeiterdarlehen bzw. Mitarbeiterkredit genannt, beschreibt ein Darlehen, das vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gewährt wird. Nicht alle Unternehmen bieten es ihren Mitarbeitern an. In vielen Fällen geht die Initiative auch vom Mitarbeiter selbst aus, ein Darlehen beim Arbeitgeber zu beantragen. Das
Arbeitgeberdarlehen wird natürlich schriftlich festgehalten. Der Arbeitgeber zahlt üblicherweise einen Kreditbetrag aus, den der Arbeitnehmer sodann in Form von Raten auf eine vereinbarte Laufzeit zurückzahlt. Die genauen Kreditbedingungen können individuell vereinbart werden. Das Darlehen kann verzinst oder aber auch zinslos erfolgen. Für den Arbeitgeber gibt es nur ein geringes Risiko, da die jeweiligen Raten in der Regel direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Auf diese Weise muss der Arbeitgeber nicht um den Verlust des Geldes fürchten, da er die Rückzahlung sozusagen selbst in der Hand hat. Dies ist auch der Grund dafür, dass in der Regel keine anderen Sicherheiten verlangt werden. Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Mitarbeiter noch lange im Unternehmen bleiben wird und somit auch die Raten für das Darlehen zurückzahlen wird. Das Arbeitgeberdarlehen wird von vielen Unternehmen guten Mitarbeitern sogar aktiv angeboten, um diese Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und sie nicht zu verlieren. Scheidet der Mitarbeiter jedoch aus dem Unternehmen aus, wird das Darlehen in der Regel sofort fällig gestellt. Wenn dies der Fall ist, so findet sich die entsprechende Vertragsregel allerdings auch im Vertragstext, sodass der Mitarbeiter natürlich Bescheid weiß.